Datenschutzgesetz


EU DS GVO Originaltext
Das neue BDSG ab dem 25.5.2018

Die neue ab dem 25.5.2018 gültige EU DS GVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
ab dem 25.5.2018, die Bestimmungen der Arbeitsordnung sowie unsere Einstellung zum Schutz der Privatsphäre unserer Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Dritter verpflichtet uns, alle personenbezogenen Daten als geheim zu behandeln und diese Daten nur zu verwenden und weiterzugeben, wenn dies zur Erfüllung der geschäftlich erforderlichen Aufgaben notwendig ist.

Diese Verpflichtung gilt sowohl externen wie internen Personen und Stellen gegenüber.

Die von der neuen EU DS GVO und die vom neuen BDSG geforderte Verpflichtung auf das Datengeheimnis unterschreibt jeder unserer Mitarbeiter.

Wir werden alle Bestimmungen der EU DS GVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stets beachten und einhalten.

Zum Bundesdatenschutzgesetz mit obigem Link.